Beim importieren von Ameisen und Ameisenkolonien - gilt die Freigrenze von CHF 300.- nicht!
Strafbar machen sich neu auch die Händler (Busse) - und die Kunden müssen Gebühren nachträglich nachzahlen.
Als Geschenk (bis CHF 100.-) deklarierte Sendungen sind erlaubt, aber welcher Händler verschenkt denn seine Ameisen.

Link zur Zollverwaltung;

Beispiel; Sie kaufen als Kunde aus der Schweiz bei Ameisen. Shop ein und wir liefern an eine Schweizer Wohnadresse,
dann sind alle Zollgebühren und sonstigen Gebühren, von uns beim Importieren bezahlt worden.
Der in unserem online Shop ersichtliche Preis bei Ihrer Bestellung, ist Ihr Endkundenpreis.

Anders sieht es aus, wenn Sie, mit einer Schweizer Wohnadresse, Ameisen und Ameisenkolonien z.B. in England, Polen, Frankreich, Australien, Deutschland oder in Österreich etc., im ausländischen online Shop einkaufen, dann kann es für Sie teurer werden, als der bezahlte Einkaufspreis!

Wenn Sie importieren gilt neu; Medienmitteilung vom Juli 2018 
Solch unerwartete Rechnungen will das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Schweizer Konsumenten nun ersparen. Darum müssen sich ausländische Händler seit Juli an Schweizer Gesetze zur Preisbekanntgabe und gegen den unlauteren Wettbewerb halten. Das gilt zumindest, solange sie mit ihrem Shop auch spezifisch Schweizer Konsumenten ansprechen, und zwar damit, dass in die Schweiz geliefert wird.

Wer in Onlineshops einkauft, muss in vielen Fällen dem Lieferanten/Spediteur noch Zollgebühren nachzahlen. Manche Händler weisen die Käufer überhaupt nicht auf solche Drittkosten hin. Noch seltener ist der zu erwartende Betrag konkret beziffert.

Die online Händler müssen Zollgebühren und Mehrwertsteuer neu deklarieren, sofern der Kunde sie tragen muss. Dabei reicht nicht nur ein Hinweis. Das Seco verlangt, dass Händler diese Kosten bereits vor dem Verkauf konkret beziffern oder zumindest erklären, wie sie berechnet werden.

Informationen über Drittkosten wie Zollgebühren oder Mehrwertsteuer fehlen beim Shoppen auf diversen online Shops aber. So erscheinen auch bei Artikeln, bei denen Gebühren anfallen dürften, nur der Kaufpreis und die Versandkosten. Der Hinweis auf Drittkosten liegt in den Service-Vereinbarungen des Anbieters versteckt: Der Kunde trage allfällige Zusatzkosten selber. Unter dem «Kaufen»-Knopf steht, dass der Käufer mit der Bestätigung auch diese Vereinbarungen akzeptiert.
Bis zu 20'000 Franken Busse
Informationen über Drittkosten liegen hingegen gut versteckt in den Service-Vereinbarungen des Anbieters. Dort heisst es, der Kunde trage solche Kosten selber. - damit ist jetzt seit dem 01. Juli 2018 Schluss
Bei Verstössen gegen die Verordnung des Seco drohen Bussen von bis zu 20'000 Franken.

Die neue Regelung trifft aber eher kleinere Unternehmen, die sich weniger gut wehren können. Für sie wäre auch die Höhe der Busse schmerzhafter – ein Grosskonzern wie Alibaba dürfte selbst den Maximalbetrag von 20'000 Franken locker verkraften.

Seco will es neu schwarz auf weiss
Die ausländischen Firmen müssen Zollgebühren und Mehrwertsteuer neu deklarieren, sofern der Kunde sie tragen muss. Dabei reicht nicht nur ein Hinweis: Das Seco verlangt, dass Händler diese Kosten bereits vor dem Verkauf konkret beziffern oder zumindest erklären, wie sie berechnet werden.

Beispiel / Musterdeklaration: Lampe kann einfach durch eine Ameisenkönigin oder Ameisenkolonie ersetzt werden.
Wie bei der Lampe ist, sind die Zollgebühren und die MWSt. ab dem ersten Franken zu entrichten.
Der Freibetrag von CHF 300.- gilt bei Ameisen und Ameisenkolonien nicht.


So stellt sich das Seco die Bezifferung der Zusatzkosten vor. (Bild: Screenshot/Seco)